Überblick
Der Volksfestausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats ist er unter anderem für die Aufstellung des Herbstfest-Programms, die Zulassung der Schausteller- und Verkaufsgeschäfte, die Festsetzung der Platzentgelte sowie die Vergabe der nötigen Haushaltsmittel zuständig.
Folgende Mitglieder gehören ihm in der Wahlperiode 2020 bis 2026 an:




