Der Stadtrat Erding gibt sich auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Geschäftsordnung, die die Arbeitsweise des Gremiums im Detail regelt.
Themenfelder sind unter anderem die Zuständigkeit des Stadtrats, die Rechtsstellung der Stadtratsmitglieder, die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften sowie die Ausschüsse. Geregelt werden außerdem der Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters, der Geschäftsgang, die Vorbereitung der Sitzungen, der Sitzungsverlauf oder die Bekanntmachung der Satzungen und Verordnungen.
Für die reibungslose Arbeit des Stadtparlaments ist das Regelwerk von unverzichtbarer Bedeutung.
Das Regelwerk des Stadtrats
Hier die Geschäftsordnung im Detail:
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