Nach dem Todesfall
Das Standesamt Erding ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die im Standesamtsbezirk der Stadt Erding und der Gemeinden Oberding und Eitting eintreten. In der Regel wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt dann die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und übermittelt den Angehörigen nach Abschluss der Beurkundung die Sterbeurkunden. Es ist jedoch auch möglich, den Sterbefall persönlich anzuzeigen.
Das Standesamt informiert dann im Zuge der Beurkundung das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburts- und Eheschließungsstandesamt.
Benötigte Unterlagen:
- gegebenenfalls Geburtsurkunde (bei Ledigen, im Ausland Geborenen oder im Ausland Verheirateten)
- Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen, Familienstammbuch oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des/der vorverstorbenen Ehegatten/-in (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- Reisepass/Personalausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein, Namensänderungsbescheinigung
- ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
Gebühren:
- Erteilung einer Sterbeurkunde: 12 Euro
- Erteilung einer Zurückstellungsbescheinigung: 12 Euro
- Ausstellung eines Leichenpasses: 50 Euro
- nachträgliche Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines Deutschen: 50 Euro
- Bestattungsfristverlängerung: 15 Euro
Termin vereinbaren:
Standesamt,
Caroline Huber
Landshuter Straße 4, Zimmer 1.04