Denkmalschutz

Historisches Erbe bewahren

Die Stadt Erding verfügt mit dem Ensemble Altstadt, den 84 Einzeldenkmälern und 139 Bodendenkmälern (Stand 02/2025) über ein bedeutendes und wertvolles historisches Erbe. Dies gilt es gemeinsam zu schützen und zu bewahren. Die Große Kreisstadt Erding ist als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Prüfung aller denkmalschutzrechtlichen Anträge im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile und stellt dazu Informationen zu denkmalrechtlichen Themen, Beratungsangebote und hilfreiche Links für Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach Baurecht werden die denkmalrechtlichen Fragen (nur bei Baudenkmälern) im Rahmen des Fachstellen-Beteiligungsverfahrens behandelt.  

Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler, bekannt als Denkmalschutzgesetz, bildet die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz in Bayern.

Bau- und Kunstdenkmalpflege

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, bedarf der Erlaubnis (Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz). Dies gilt auch für Gebäude in der Nähe von Baudenkmälern. Die Erlaubnisanträge sind an die Stadt Erding als untere Denkmalschutzbehörde zu richten. Bei der Errichtung von Werbeanlagen, die ansonsten baurechtlich genehmigungsfrei sind, gelten die Vorgaben der Werbeanlagenrichtlinie. Hier sind die Anlagen im Rahmen des Erlaubnisantrags abzustimmen.

Bodendenkmalpflege

Die Bodendenkmalpflege befasst sich mit Bodendenkmälern, also unbeweglichen oder beweglichen Denkmälern, die sich im Boden befinden oder befanden. Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege reichen von der systematischen Bestandserfassung und Inventarisierung, Überprüfung geplanter Baumaßnahmen auf bodendenkmalpflegerische Relevanz, Voruntersuchung, Ausgrabungen, Restaurierung und Katalogisierung geborgener Objekte, der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Veröffentlichung der gefundenen Ergebnisse bis zu deren Präsentation.

Nach Art. 7 Bayer. Denkmalschutzgesetz bedarf der Erlaubnis, wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden. Als Vermutungsgebiet für Bodendenkmäler gilt das gesamte Stadtgebiet:

Ansprechpartner ist der Stadtheimatpfleger-Archäologie.

Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem geschützten Ensemblebereich liegt, zeigt der Bayerische Denkmal-Atlas.

Die aktuelle Denkmalliste der Stadt Erding ist als Download verfügbar.

Denkmalpflege mit Fördermöglichkeit

Für die Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen werden verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat auf einer Webseite eine Reihe interessanter Informationen zusammengestellt. Mögliche Fördergeber können sein:

  • Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
  • Bezirk Oberbayern
  • Landkreis Erding
  • Stadt Erding
  • Stiftungen (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Barock-Stiftung, u.a.)
  • Städtebauförderung
  • Flurbereinigung und Dorferneuerung
  • Bayerische Landesstiftung
  • Mittel des Entschädigungsfonds

Steuerliche Abschreibung nach EStG

Bei § 7i EStG:
Eine evtl. Geltendmachung von Aufwendungen in der Steuererklärung sind mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt abzuklären. Vor Durchführung der Maßnahme bittet die Stadt um Mitteilung, dass eine Bescheinigung gewünscht ist.

Bei § 7h EStG:  
Liegt die Immobilie im Bereich der Sanierungssatzung der Stadt Erding, ist eine vertragliche Vereinbarung mit konkreten Sanierungszielen erforderlich. Dazu berät die Stadt gerne.

Tag des offenen Denkmals

Einmal im Jahr werden Denkmäler, die sonst nicht allgemein zugänglich sind, geöffnet und durch Führungen und Rahmenprogramme erlebbar gemacht. Der Tag soll nicht nur hauptberuflichen Denkmalpflegern/-innen, sondern auch vielen privaten Eigentümern/-innen, ehrenamtlichen Helfern/-innen und engagierten Vereinen die Gelegenheit geben, die Erfolge ihrer Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren und in der Bevölkerung für den Denkmalschutz zu werben. Informationen über den Denkmaltag mit Terminen und Programmen bietet die Webpräsenz der "Deutschen Stiftung Denkmalschutz" und die aktuelle Tagespresse.

Stadtmodell

Die Stadt Erding verfügt über ein aktuelles Stadtmodell, das laufend aktualisiert wird. Nach Terminvereinbarung kann es besichtigt werden.

Kontakt

Bauverwaltung,
Helmut Miller
Zimmer 123

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