Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung der Vorbereitenden Untersuchung

Zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierung hat die Stadt Erding eine Vorbereitende Untersuchung (VU) erarbeitet. Diese soll Sanierungsziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen der Kommune für die nächsten zehn bis 15 Jahre beschreiben und ist die Grundlage für Förderungen im Rahmen der Bayerischen Städtebauförderung. Die VU liefert die notwendigen fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für den darauffolgenden förmlichen Satzungsbeschluss der Sanierungssatzung.

Die VU betrachtet für das Untersuchungsgebiet Erding verschiedene Themenfelder, so zum Beispiel Verkehr und Mobilität, Klimaanpassung und Sanierungsbedarf. Konkrete Umsetzungsideen für die nächsten zehn bis 15 Jahre sind in einer Maßnahmenliste festgehalten. Das Sanierungsgebiet dient dazu, städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet zu beheben und dieses wesentlich aufzuwerten und umzugestalten. Der aktuelle Entwurf der VU ist im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf der Stadtwebseite vom 8. Oktober bis 10. November 2026 einsehbar. Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Für Rückfragen steht das Fachbüro unter der Telefon-Nummer 08341/9987514 oder der E-Mail weis@diestadtentwickler.com gern zur Verfügung.

Planfeststellungsverfahren Netzergänzende Maßnahme St. Koloman - Aufhausen

Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen erfolgt gemäß § 18a Abs. 3 AEG a.F. durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 2. November. Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben sind im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu finden unter

https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html

Erlass des Bebauungsplans Nr. 237

Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrats hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 den Bebauungsplan Nr. 237 für das Gebiet südlich der Hiasl-Maier-Straße und Am Stadtpark zur Satzung beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung am 24. September 2026 rechtsverbindlich.

Teilunwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 224 I

Der Bebauungsplan Nr. 224 I für das Gebiet westlich der Landshuter Straße und östlich des Mühlgrabens ist für die Teilbereiche der Grundstücke Flurnummern 616 und 618 der Gemarkung Erding aufgrund des Urteils durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 4. Mai 2026 unwirksam.

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