Bebauungspläne

Wichtiges Instrument der Planungshoheit

Mit Bebauungsplänen regeln Kommunen die Art einer möglichen Bebauung in einem bestimmten Teil ihres Gemeindegebiets. Umgekehrt wird damit auch dargestellt, welche Flächen frei bleiben müssen. Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Da es sich bei Bebauungsplänen um Satzungen handelt, sind sie Teil des Ortsrechts und werden vom Stadtrat behandelt und beschlossen.

Bebauungspläne gelten üblicherweise nur für Teile des Gemeindegebiets, etwa einer sinnvoll zugeordneten Gruppe von Grundstücken, die eine logische Einheit bilden. Für Erding existieren rund 250 rechtsgültige Planvorgaben. Sie sind ein wichtiges Instrument des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden.

Pläne

Sie müssen den Acrobat Reader auf Ihren Rechner installiert haben, um die PDF Datei/en darstellen zu können.

Kontakt

Stadtplanung und Städtebau,  
Isabell Lücke
Zimmer 104

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close