Mietspiegel

Mieten vergleichbar machen

Bei einem Mietspiegel handelt es sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Dieser Wert wird aus den Entgelten gebildet, die für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den vergangenen vier Jahren vereinbart waren. Ziel ist, die Festsetzung von Mieten zwischen Vermieter und Mieter zu erleichtern. Der Mietspiegel hilft, Auseinandersetzungen über Miethöhen auf eine sachliche Grundlage zu verlagern, Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Angemessenheit gezahlter Mieten zu überprüfen.

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der ortsüblichen Miete

Ein Klick auf das Bild öffnet den aktuellen Mietspiegel.

 

Kontakt

Wohnungswesen, Patrick Lommer
Zimmer 004

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