Kirchenaustritt

Aus der Kirche austreten

Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form durch einen Notar einzureichen. Das Standesamt Erding nimmt die Kirchenaustritte von Bürgern aus dem Stadtgebiet Erding und den Gemeinden Oberding und Eitting entgegen.

Bitte beachten Sie:

  • Für einen Kirchenaustritt werden der Personalausweis oder Reisepass sowie der Taufort benötigt.
  • Die Gebühren belaufen sich auf 35 Euro.

Die Austrittserklärung wird mit dem Tag des Austritts beim Standesamt wirksam. Der Austritt kann nicht rückwirkend erklärt werden. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Termin vereinbaren:

Standesamt,
Caroline Huber
Landshuter Straße 4, Zimmer 1.04

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