Urkundenservice

Auskunft aus Personenstandsbüchern

Wo sind Urkunden zu bekommen?
Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsbuch (Geburten-, Ehe- und Sterberegister) ist immer der Ort des Geschehens. Handelt es sich um eine Geburt, eine Eheschließung oder einen Sterbefall aus dem Bereich Erding, Oberding oder Eitting können Personenstandsurkunden beim Standesamt in Erding beauftragt werden.

Wer bekommt Urkunden?
Da die Personenstandsregister persönliche Daten enthalten, unterliegen diese dem Datenschutz. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen – auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Andere Personen müssen die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorweisen.

Wie ist eine Urkunde zu bekommen?
Benötigte Urkunde können online über das Bürgerserviceportal angefordert werden. In dem Fall wird die Urkunde in der Regel innerhalb von 1-3 Werktagen per Post zugesandt. Alternativ können Urkunden im Standesamt beantragt und abgeholt werden. Den Kontakt zur erforderlichen Terminvereinbarung siehe unten.

Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsbuch oder eine Personenstandsurkunde beträgt 12 Euro.

Bitte beachten Sie:
Das Standesamt weist darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen  anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Erding und verursacht unter Umständen höhere Kosten. Die reguläre Gebühr für eine Personenstandsurkunde wird trotzdem fällig.

Termin vereinbaren:

Standesamt,
Caroline Huber
Landshuter Straße 4, Zimmer 1.04

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