Hochwasserschutz

Komplexer Schutz

Der Hochwasserschutz im Stadtgebiet unterteilt sich in zwei Bereiche: Während die Gewässer II. Ordnung (Sempt und Fehlbach) in die Zuständigkeit des Freistaats Bayern fallen
und damit in die seiner Fachbehörde, des Wasserwirtschaftsamts München, ist die Stadt Erding für die Gewässer III. Ordnung (also Gräben und Bäche) zuständig. Im Folgenden ein Überblick über den Stand der Verfahren:

Gewässer II. Ordnung
Aufgrund von aufwändigen Untersuchungen planen die Experten des Wasserwirtschaftsamts einen linearen Hochwasserschutz mit Wänden und Deichen entlang den
Ufern der beiden Flüsse und begründen die Entscheidung mit den geringeren Bau- und Unterhaltskosten und der schonendsten Inanspruchnahme von Flächen im Vergleich zu anderen untersuchten Varianten. Darüber hinaus fänden Eingriffe in dem Gebiet statt, dessen Bewohner unmittelbaren Nutzen daraus ziehen. Schließlich würden keine Nachteile auf Betroffene außerhalb des Stadtgebiets, insbesondere die Oberlieger, verlagert. Die Behörde zog außerdem einen Vergleich zum Hochwasser von 1920, als sich die Sempt noch in ihrem natürlichen Zustand ohne Begradigungen befand. Fazit: Ein neuerliches Hochwasser würde selbst bei einem komplett renaturierten Fluss erhebliche Schäden zur Folge haben.

Gewässer III. Ordnung
Der Stadtrat schuf im Juni 2022 die Grundlagen für das Planfeststellungsverfahren:

Überflutete Austraße 2013

Nach starken Regenfällen im Juni 2013 waren verschiedene Stadtteile von Hochwasser betroffen.

Die Planungen sehen für den Neuhauser Graben ein zentrales Rückhaltebecken an der B388 vor. Wo das Gewässer in Rohren verläuft, sollen sie ertüchtigt und ein zusätzlicher Ablauf in die Sempt eingebaut werden. Während der Itzlinger Graben mit einem bis zu vier Meter hohen Damm südlich der Therme versehen wird, sind für den Wiesen- und Aufhausergraben ebenfalls Dammbauwerke vorgesehen. Sie sollen westlich von Bergham entstehen. Die maximale Höhe beträgt 2,60 Meter, darüber hinaus soll der Abfluss unter der S-Bahn-Trasse auf die maximale Leistung ausgebaut werden.

Oberbürgermeister Max Gotz weist auf die „Bürgerbeteiligung in den unterschiedlichsten Facetten“ hin.  Zudem sehe das Planfeststellungsverfahren ebenfalls Beteiligungselemente und Anhörungsverfahren vor.

Kontakt

Technische Konversion,
Markus Hinsche
Zimmer 103

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