Überblick
Der Grundstücks- und Wohnungsausschuss wird von 14 Mitgliedern gebildet. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats ist er unter anderem für Angelegenheiten des Wohnungswesens, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus und konkreter Maßnahmen zur Schaffung kostengünstigen Wohnraums sowie zum Abschluss von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bis zu definierten Wertgrenzen zuständig.
Folgende Mitglieder gehören ihm in der Wahlperiode 2020 bis 2026 an:














