Die Satzung regelt Anforderungen und Verbote für die Errichtung und Gestaltung von genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfrei gestellten ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen).
Teil der kommunalen Selbstverwaltung
Unter dem Begriff „Ortsrecht“ versteht man das Recht von Kommunen, Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und umfasst zum Beispiel die Büchereisatzung oder die Parkgebührenverordnung der Stadt.
Satzungen und Verordnungen werden vom Stadtrat beraten und beschlossen. Sie werden dadurch bekannt gemacht, dass sie in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gegeben wird. Auf neu beschlossene Satzungen wird ferner im Mitteilungsblatt hingewiesen.
Wichtiger Hinweis:
Die hier niedergelegten Verzeichnisse dienen ausschließlich der Information und bedeuten nicht die amtliche Bekanntmachung.
Anleinpflicht
Die Satzung regelt das Mitführen von Hunden im Stadtpark und schreibt vor, dass Hunde nur angeleint in diesem Bereich ausgeführt werden dürfen.
Bücherei
Die Stadtbücherei ist eine kulturelle Einrichtung der Stadt Erding. Sie hat die Aufgabe, ihre Medienbestände in den Räumen der Bücherei bereitzuhalten und zur Benutzung auszuleihen.
Entwässerung
Die Stadt Erding betreibt in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). Die Satzung regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht.
Erholungsgebiet Erding-Nord
Das Erholungsgebiet Erding-Nord ist eine Einrichtung der Stadt Erding und wird der Öffentlichkeit zu Bade- und Erholungszwecken unentgeltlich zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt.
Erschließungsanlagen
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach Maßgabe dieser Satzung.
Feuerwehrgebühren
Den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren regelt diese Satzung.
Friedhofssatzung
Diese Friedhofssatzung gilt für die städtischen Bestattungseinrichtungen.
Goldene Stadtmedaille
Die Stadt Erding verleiht eine Goldene Stadtmedaille an Persönlichkeiten, die sich um das Gemeinwohl der Stadt besonders verdient gemacht haben, oder die durch besondere Leistungen auf geistigem, kulturellem, wirtschaftlichem, politischem und sozialem Gebiet das Ansehen der Stadt gemehrt haben.
Haushalt
Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erding folgende
Hebesätze
Die Satzung legt die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer fest.
Herbstfest
Die Herbstfestsatzung definiert das Volksfest als regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung.
Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung.
Jahrmärkte
Die Daten und Orte der Jahrmärkte im Stadtgebiet werden in der Jahrmarktsatzung bestimmt.
Jugendparlament
Das Jugendparlament soll die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Erding vertreten und den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, unterstützen.
Kindergärten
Die Stadt Erding betreibt als Kindertageseinrichtung den Kindergarten St. Antonius als öffentliche Einrichtung im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung.
Kinderspielplätze
Die Satzung regelt die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung privater Kinderspielplätze im Sinne der Bayerischen Bauordnung. Sie sind bei der Errichtung von Gebäuden bzw. der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäuden zu solchen mit mehr als drei Wohnungen nachzuweisen.
Kostensatzung
Die Stadt Erding erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen). Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz).
Museum Erding
Das Museum Erding ist eine Kultureinrichtung der Stadt. Es dient der Heimatpflege und Bildung der Bevölkerung. Seine Aufgabe ist es, Kulturgut aus der Region und insbesondere der Stadt Erding zu sammeln, zu bewahren, zu erforschen und zu präsentieren.
Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Die Satzung regelt die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, die nicht vorwiegend dem Verkehr dienen, sondern über den Gemeingebrauch hinausgeht. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Sondernutzung, die der Erlaubnis der Stadt Erding bedarf.
Sporthallen
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Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Großen Kreisstadt Erding (Sporthallenbenutzungssatzung) (37,5 KiB)
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Satzung über die Benutzung des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark (Kunstrasenbenutzungssatzung) (40,7 KiB)
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Großen Kreisstadt Erding und des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark (Sportanlagen-Gebührensatzung) (27,7 KiB)
Die Satzungen gelten für die Nutzung von allen im Eigentum der Stadt Erding befindlichen Sporthallen und des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark zum Zwecke des Schulsports, außerschulischen Sports durch Sportvereine/Sportgruppen und Nutzung durch Dritte. Außerdem regelt sie die für die Nutzung zu entrichtenden Gebühren.
Stellplätze
Die Satzung regelt die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen im Stadtgebiet.
Unterkunftsanlagen — Gebührensatzung
Die Stadt Erding erlässt auf Grund Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBL S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBL S. 638), die Unterkunftsanlagengebührensatzungen für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte und Einfachstwohnungen:
Verkaufsoffene Sonntage
Die Satzung legt fest, an welchen Sonntagen im Jahr und in welchen Teilen des Stadtgebiets Geschäfte geöffnet haben dürfen.
Werbeanlagen
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere Warenarten feilbietet.
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Hauslärm
Mit der Verordnung sollen die Bürgerinnen und Bürger vor unnötigen Störungen geschützt werden.
Hunde an der Leine
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des bebauten Bereichs der Stadt Erding und im Zusammenhang bebauter Ortsteile ständig an der Leine zu führen.
Öffentliche Anschläge
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plaktanschlagtafeln angebracht werden.
Parkgebühren
In dieser Verordnung ist unter anderem die Höhe der Parkgebühren niedergelegt.
Sperrzeit
Die Sperrzeit für den Gaststättenbetrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Flächen im Freien wie Wirtschaftsgärten und Terrassen wird durch die Verordnung auf 23 bis 6 Uhr festgesetzt.
Straßenreinigung
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Erding.
Fütterungsverbot für Tauben
Stadttauben dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.
Verkaufsoffene Sonntage
Die Verordnung bestimmt die Daten der vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr im Stadtgebiet.
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