Ortsrecht

Teil der kommunalen Selbstverwaltung

Unter dem Begriff „Ortsrecht“ versteht man das Recht von Kommunen, Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und umfasst zum Beispiel die Büchereisatzung oder die Parkgebührenverordnung der Stadt.

Satzungen und Verordnungen werden vom Stadtrat beraten und beschlossen. Sie werden dadurch bekannt gemacht, dass sie in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gegeben wird. Auf neu beschlossene Satzungen wird ferner im Mitteilungsblatt hingewiesen.

 

Wichtiger Hinweis:

Die hier niedergelegten Verzeichnisse dienen ausschließlich der Information und bedeuten nicht die amtliche Bekanntmachung.

Satzungen
Anleinpflicht

Die Satzung regelt das Mitführen von Hunden im Stadtpark und schreibt vor, dass Hunde nur angeleint in diesem Bereich ausgeführt werden dürfen.

Bücherei

Die Stadtbücherei ist eine kulturelle Einrichtung der Stadt Erding. Sie hat die Aufgabe, ihre Medienbestände in den Räumen der Bücherei bereitzuhalten und zur Benutzung auszuleihen.

Entwässerung

Die Stadt Erding betreibt in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). Die Satzung regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht.

Erholungsgebiet Erding-Nord

Das Erholungsgebiet Erding-Nord ist eine Einrichtung der Stadt Erding und wird der Öffentlichkeit zu Bade- und Erholungszwecken unentgeltlich zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt.

Erschließungsanlagen

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach Maßgabe dieser Satzung.

Feuerwehrgebühren

Den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren regelt diese Satzung.

Friedhofssatzung

Diese Friedhofssatzung gilt für die städtischen Bestattungseinrichtungen.

Goldene Stadtmedaille

Die Stadt Erding verleiht eine Goldene Stadtmedaille an Persönlichkeiten, die sich um das Gemeinwohl der Stadt besonders verdient gemacht haben, oder die durch besondere Leistungen auf geistigem, kulturellem, wirtschaftlichem, politischem und sozialem Gebiet das Ansehen der Stadt gemehrt haben.

Haushalt

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erding folgende

 

Hebesätze

Die Satzung legt die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer fest.

Herbstfest

Die Herbstfestsatzung definiert das Volksfest als regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung.

Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung.

Jahrmärkte

Die Daten und Orte der Jahrmärkte im Stadtgebiet werden in der Jahrmarktsatzung bestimmt.

Jugendparlament

Das Jugendparlament soll die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Erding vertreten und den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, unterstützen.

Kindergärten

Die Stadt Erding betreibt als Kindertageseinrichtung den Kindergarten St. Antonius als öffentliche Einrichtung im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung.

Kinderspielplätze

Die Satzung regelt die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung privater Kinderspielplätze im Sinne der Bayerischen Bauordnung. Sie sind bei der Errichtung von Gebäuden bzw. der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäuden zu solchen mit mehr als drei Wohnungen nachzuweisen.

Kostensatzung

Die Stadt Erding erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen). Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz).

Museum Erding

Das Museum Erding ist eine Kultureinrichtung der Stadt. Es dient der Heimatpflege und Bildung der Bevölkerung. Seine Aufgabe ist es, Kulturgut aus der Region und insbesondere der Stadt Erding zu sammeln, zu bewahren, zu erforschen und zu präsentieren.

Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

Die Satzung regelt die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, die nicht vorwiegend dem Verkehr dienen, sondern über den Gemeingebrauch hinausgeht. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Sondernutzung, die der Erlaubnis der Stadt Erding bedarf.

Sporthallen

Die Satzungen gelten für die Nutzung von allen im Eigentum der Stadt Erding befindlichen Sporthallen und des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark zum Zwecke des Schulsports, außerschulischen Sports durch Sportvereine/Sportgruppen und Nutzung durch Dritte. Außerdem regelt sie die für die Nutzung zu entrichtenden Gebühren.

Stellplätze

Die Satzung regelt die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen im Stadtgebiet.

Unterkunftsanlagen — Gebührensatzung

Die Stadt Erding erlässt auf Grund Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBL S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBL S. 638), die Unterkunftsanlagengebührensatzungen für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte und Einfachstwohnungen:

Verkaufsoffene Sonntage

Die Satzung legt fest, an welchen Sonntagen im Jahr und in welchen Teilen des Stadtgebiets Geschäfte geöffnet haben dürfen.

Werbeanlagen

Die Satzung regelt Anforderungen und Verbote für die Errichtung und Gestaltung von genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfrei gestellten ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen).

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere Warenarten feilbietet.

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Verordnungen
Hauslärm

Mit der Verordnung sollen die Bürgerinnen und Bürger vor unnötigen Störungen geschützt werden.

Hunde an der Leine

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des bebauten Bereichs der Stadt Erding und im Zusammenhang bebauter Ortsteile ständig an der Leine zu führen.

Öffentliche Anschläge

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plaktanschlagtafeln angebracht werden.

Parkgebühren

In dieser Verordnung ist unter anderem die Höhe der Parkgebühren niedergelegt.

Sperrzeit

Die Sperrzeit für den Gaststättenbetrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Flächen im Freien wie Wirtschaftsgärten und Terrassen wird durch die Verordnung auf 23 bis 6 Uhr festgesetzt.

Straßenreinigung

Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Erding.

Fütterungsverbot für Tauben

Stadttauben dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.

Verkaufsoffene Sonntage

Die Verordnung bestimmt die Daten der vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr im Stadtgebiet.

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Kontakt

Geschäftsleitung,
Reinhard Böhm
Zimmer 102

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