Aufgaben
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs (incl. Bußgeldstelle)
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen (§ 45 StVO)
- Durchführung von Baustellenkontrollen (RSA, ZTVSA)
- Erteilung von befristeten Sondernutzungserlaubnissen (BayStrWG, FStrG)
- Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (§§ 29, 46 StVO)
- Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (§ 29 StVO)
- Erteilung von Sonderparkausweisen für Handwerker, Handelsvertreter, Sozialer Dienst (§ 46 StVO)
- Überwachung des örtlichen und überörtlichen Straßennetzes im Stadtgebiet