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Bebauungspläne

Wichtiges Instrument der Planungshoheit

Mit Bebauungsplänen regeln Kommunen die Art einer möglichen Bebauung in einem bestimmten Teil ihres Gemeindegebiets. Umgekehrt wird damit auch dargestellt, welche Flächen frei bleiben müssen. Rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Da es sich bei Bebauungsplänen um Satzungen handelt, sind sie Teil des Ortsrechts und werden vom Stadtrat behandelt und beschlossen.

Bebauungspläne gelten üblicherweise nur für Teile des Gemeindegebiets, etwa einer sinnvoll zugeordneten Gruppe von Grundstücken, die eine logische Einheit bilden. Für Erding existieren rund 250 rechtsgültige Planvorgaben. Sie sind ein wichtiges Instrument des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden.

Bitte beachten Sie: Die hier zur Verfügung gestellten Bebauungspläne dienen nur zur Orientierung, umfassende Informationen erhalten Sie bei einer Bauberatung in der Stadtverwaltuing (Montag/Donnerstag von 8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung)

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Pläne

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