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Sondernutzung für Straßen

Wenn öffentliche Fläche anders genutzt wird

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, öffentliche Flächen für andere Zwecke zu nutzen, wie zum Beispiel für das Abstellen von Baumaschinen oder das Aufstellen eines Gerüstes. Diese „Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen“ erfordert die Erlaubnis für eine Sondernutzung.

Dem gegenüber steht die verkehrsrechtliche Anordnung, die immer dann nötig wird, wenn sich Auswirkungen auf den Straßenverkehr ergeben und zum Beispiel Straßensperren nötig werden. Dies ist insbesondere bei Baustellen der Fall oder wenn Versorgungsleitungen in einer Straße saniert oder verlegt werden müssen.

Neben den nötigen Formularen im Formularservice verfügt das Sachgebiet Verkehrswesen über die erforderlichen Informationen.

Kontaktdaten Verkehrswesen
Kontakt
Verkehrswesen, Daniel Kabjoll
Landshuter Straße 4, Zimmer 3.01
Telefon 08122 408-222
E-Mail: verkehrswesen@remove-this.erding.de

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