Gewerbeangelegenheiten
Anmeldung zwingend erforderlich
Die Gewerbeordnung schreibt zwingend vor, ein Gewerbe anzumelden. Gegen die Vorlage eines Ausweises und die Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro ist dies bei der Stadtverwaltung möglich.
Darüber hinaus sind alle Gewerbetreibenden auch verpflichtet, ihren Betrieb abzumelden oder umzumelden – wenn das Unternehmen also geteilt, erweitert oder sein Sitz verlegt wird. Das selbe gilt, wenn die gewerbliche Tätigkeit vom Haupt- zum Nebenerwerb wird. Allerdings gelten für die Anmeldung komplizierte Vorschriften; so sind freiberuflich Tätige wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler davon nicht betroffen.
Ein Gespräch in der Stadtverwaltung hilft, Ausnahmefälle zu klären und Fehler zu vermeiden.
Kontakt |
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Ordnungsamt, Jürgen Heigl Zimmer 103 Telefon 08122 408-225 E-Mail: ordnungsamt@ erding.de |