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Ortsrecht

Teil der kommunalen Selbstverwaltung

Unter dem Begriff „Ortsrecht“ versteht man das Recht von Kommunen, Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Es ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und umfasst zum Beispiel die Büchereisatzung oder die Parkgebührenverordnung der Stadt.

Satzungen und Verordnungen werden vom Stadtrat beraten und beschlossen. Sie werden dadurch bekannt gemacht, dass sie in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gegeben wird. Auf neu beschlossene Satzungen wird ferner im Mitteilungsblatt hingewiesen.

Wichtiger Hinweis: Die hier niedergelegten Verzeichnisse dienen ausschließlich der Information und bedeuten nicht die amtliche Bekanntmachung.

Kontakt zur Geschäftsleitung
Kontakt
Geschäftsleitung, Reinhard Böhm
Zimmer 102
Telefon: 08122 408-200
E-Mail: geschäftsleitung@erding.de

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