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Benutzung

Ansprechpartner für Forschungszwecke

Als Ansprechpartner für alle Fragen der Stadtgeschichte steht das Stadtarchiv jedem interessierten Bürger offen. Hierbei ist aber vorher eine Terminabsprache nötig. Historische und heimatkundliche sowie schulische Forschungszwecke sind gebührenfrei, dies gilt auch für Familienkunde. Kommerzielle Zwecke unterliegen der städtischen Gebührenordnung.

Es gelten die allgemeinen Persönlichkeits- und Datenschutzbestimmungen sowie die gesetzlich festgelegten Schutzfristen: Personenbezogenes Schriftgut kann erst zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sind Archivalien in schlechtem Erhaltungszustand von der Benutzung ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Sperrung von defektem Archivgut trifft allein das Stadtarchiv.

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