Tod
Hilfe in einer schwierigen Situation
Der Tod eines nahestehenden Menschen zählt wohl zu den schwierigsten Situationen im Leben überhaupt. Sterbefälle sind im Standesamt anzuzeigen, so dass im weiteren Verlauf die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden können.
Dazu zählen die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Nachbeurkundung im Falle eines Auslandssterbefalls oder die Ausstellung überführungsnotwendiger Dokumente wie z.B. eines Leichenpasses.
Nötig ist die Vorlage des Personalausweises, die Verwaltungsgebühr beläuft sich auf zehn Euro.
Um den Aufwand für Hinterbliebene so gering wie möglich zu halten, ist bei einem aktuellen Sterbefall ein persönliches Gespräch im Rathaus ratsam. So wird die Einhaltung des Bestattungsgesetzes sichergestellt.
Kontakt |
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Standesamt, Caroline Huber Landshuter Straße 4, Zimmer 1.04 Telefon 08122 408-241 E-Mail: caroline.huber@ erding.de |