Gaststättenangelegenheiten
Detaillierte Bestimmungen
Als Große Kreisstadt ist die Stadtverwaltung auch für Teile des Gaststätten- und Gewerberechts zuständig. Dazu zählen die Anträge und Genehmigungen für Gaststätten (auch Diskotheken), Spielhallen und Glücksspiele (also Unternehmen, in denen gewerbsmäßig Gewinnspielautomaten aufgestellt oder Unterhaltungsspiele mit und ohne Gewinnmöglichkeiten veranstaltet werden), die Schaustellung von Personen und Motorsportveranstaltungen.
In allen Bereichen führt die Stadt Kontrollen durch.
Da die Bestimmungen in diesem öffentlichkeitswirksamen Bereich jedoch sehr detaillierte Ausführungen machen, empfiehlt sich dringend, alle strittigen Punkte im Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern im Ordnungsamt der Stadt zu klären.
Kontakt |
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Ordnungsamt, Otto Schönstetter Landshuter Straße 4, Zimmer 2.01 Telefon: 08122 408-226 E-Mail: ordnungsamt@ erding.de |