Amtliche Bekanntmachungen
Erörterungstermine Walpertskirchner Spange
Für die Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Bezug auf ABS 38 München - Mühldorf - Freilassing, Neubau der Walpertskirchener Spange, PFA 6, Bahn-km 34,585 bis 36,220 der Strecke 5600 München - Simbach und Bahn-km -0361 bis 7,030 der Strecke 5606 Abzw. Obergeiselbach — Erding in der Stadt Erding, den Gemeinden Bockhorn, Lengdorf und Walpertskirchen mit trassenfernen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in den Gemeinden Fahrenzhausen, Langenpreising, Fraunberg Oberding und Maitenbeth sowie der Stadt Freising finden folgende Erörterungstermine statt:
Bekanntmachung Aufhebungssatzung zur Hebesatzsatzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. September folgende Satzung erlassen: Aufhebungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Erding. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Die Satzung liegt in der Zeit vom 21. November bis zum 7. Dezember während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) im Rathaus der Großen Kreisstadt Erding, Landshuter Straße 1, Erdgeschoss, Zimmer 015, zu jedermanns Einsicht auf.
Bekanntmachung Hundesteuersatzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. September folgende Satzung erlassen: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Die Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Die Satzung liegt in der Zeit vom 21. November bis zum 7. Dezember während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) im Rathaus der Großen Kreisstadt Erding, Landshuter Straße 1, Erdgeschoss, Zimmer 015, zu jedermanns Einsicht auf.
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 70 A
Der Stadtrat hat am 25. Mai 2023 beschlossen, den seit 1982 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 70 für das Gebiet „An der Westumgehung“ aufzuheben. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, dass zukünftige Bauvorhaben nicht mehr nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 70, sondern nach dem vorhandenen Bebauungszusammenhang beurteilt werden.
Verfahrensänderung Bebauungsplan Nr. 239
Für den Bebauungsplan Nr. 239 für das Gebiet östlich der Dorfstraße in Siglfing ändert die Stadt das Verfahren im Rahmen des Baugesetzbuchs (BauGB). Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 beschloss der Stadtrat am 24. Oktober 2023 den bisher nach § 13b BauGB entwickelten Bebauungsplan Nr. 239 fortan im Regelverfahren weiterzuentwickeln. Bei dem genannten Stadtratsbeschluss handelt es sich um einen Beschluss verfahrensrechtlicher Art. Die in 2020 aufgestellten Planungsziele, neuen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, bleiben bestehen.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 248
Der Stadtrat hat am 24. Oktober die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248 für den Neubau eines Baustoffzentrums beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Baustoffzentrums zu schaffen.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 250
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 für das Gebiet „Alter Bauhof, Feuerwehr und Lodererplatz“ beschlossen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist, den erhöhten Wohnungsbedarf der Stadt Erding abzudecken und gleichzeitig innovative Möglichkeiten des ruhenden Verkehrs mit klimagerechter Stadtplanung in Einklang zu bringen.
Umlegungsverfahren für Bebauungsplan Nr. 214 I
Für den Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße hat die Stadt ein Umlegungsverfahren eingeleitet. Mit der Umlegung sollen zweckmäßige Grundstücke entstehen, die einer zukünftigen baulichen Wohnnutzung gerecht werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass öffentliche Wege, Straßen, Stellplätze, Grünflächen und Spielplätze im Planungsgebiet geschaffen werden können.