Amtliche Bekanntmachungen
Wassergesetz und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser zum Betrieb einer Kühlanlage sowie zum Befüllen einer Zisterne zur Sportplatzbewässerung des Anne-Frank-Gymnasiums Erding auf Flurnummer 1602 Gemarkung Erding
Antragsteller: Landkreis Erding, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Bebauungsplan Nr. 84.2 rechtsverbindlich
Der Bebauungsplan Nr. 84.2 für das Gebiet am Kindergarten in Langengeisling ist seit der Bekanntmachung am 19. Januar rechtsverbindlich.
Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 241
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 241 westlich der Schlossallee in Aufhausen wurde eine Veränderungssperre beschlossen, die mit der Bekanntmachung am 18. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Mit der folgenden Satzung, die in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 13. Dezember 2022 beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Neue Hebesatzsatzung
Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und 2 Gewerbesteuergesetz in Verbindung mit Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBI. S. 400) und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Erding folgende Hebesatzsatzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v.H. b) für die Grundstücke (B) 450 v.H. 2. Gewerbesteuer 325 v.H. § 2 ln-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Erding, den 20.12.2022
STADT ERDING
Max Gotz Oberbürgermeister
Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan Nr. 239
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 für das Gebiet östlich der Dorfstraße in Siglfing beschlossen. Mit Beschuss des Stadtrats vom 29. November 2022 wurde der Geltungsbereich um eine Teilfläche der Flur-Nummer 2581 der Gemarkung Erding nach Norden erweitert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll neuer Wohnraum geschaffen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem Planungsgebiet sichergestellt werden.