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Gewerbeangelegenheiten

Anmeldung zwingend erforderlich

Die Gewerbeordnung schreibt zwingend vor, ein Gewerbe anzumelden. Gegen die Vorlage eines Ausweises und die Bezahlung einer Verwaltungsgebühr von 75 Euro ist dies bei der Stadtverwaltung möglich. Für Ab- und Ummelduingen sind jeweils 30 Euro fällig.

Darüber hinaus sind alle Gewerbetreibenden auch verpflichtet, ihren Betrieb abzumelden oder umzumelden – wenn das Unternehmen also geteilt, erweitert oder sein Sitz verlegt wird. Das selbe gilt, wenn die gewerbliche Tätigkeit vom Haupt- zum Nebenerwerb wird. Allerdings gelten für die Anmeldung komplizierte Vorschriften; so sind freiberuflich Tätige wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler davon nicht betroffen.

Ein Gespräch in der Stadtverwaltung hilft, Ausnahmefälle zu klären und Fehler zu vermeiden.

Kontaktdaten Gewerbeangelegenheiten
Kontakt
Ordnungsamt, Heike Heinz
Landshuter Straße 4, Zimmer 2.01
Telefon 08122 408-225
E-Mail: gewerbeamt@remove-this.erding.de

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