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Inhalt

Verordnungen

Hauslärm

Mit der Verordnung sollen die Bürger vor unnötigen Störungen geschützt werden.

Hunde an der Leine

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des bebauten Bereiches der Stadt Erding und im Zusammenhang bebauter Ortsteile ständig an der Leine zu führen.

Öffentliche Anschläge

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plaktanschlagtafeln angebracht werden.

Parkgebühren

In dieser Verordnung ist unter anderem die Höhe der Parkgebühren niedergelegt.

Sperrzeit

Die Sperrzeit für den Gaststättenbetrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Flächen im Freien wie Wirtschaftsgärten und Terrassen wird durch die Verordnung auf 23 Uhr bis 6 Uhr festgesetzt.

Straßenreinigung

Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Erding.

Fütterungsverbot für Tauben

Stadttauben dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.

Verkaufsoffene Sonntage

Die Verordnung bestimmt die Daten der vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr im Stadtgebiet.

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