Satzungen
Anleinpflicht
Die Satzung regelt das Mitführen von Hunden im Stadtpark und schreibt vor, das Hunde nur angeleint in diesem Bereich ausgeführt werden dürfen.
Bücherei
Die Stadtbücherei ist eine kulturelle Einrichtung der Stadt Erding. Sie hat die Aufgabe, ihre Medienbestände in den Räumen der Bücherei bereitzuhalten und zur Benutzung auszuleihen.
Entwässerung
Die Stadt Erding betreibt in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). Die Satzung regelt das Anschluss- und Benutzungsrecht.
Erholungsgebiet Erding-Nord
Das Erholungsgebiet Erding-Nord ist eine Einrichtung der Stadt Erding und wird der Öffentlichkeit zu Bade- und Erholungszwecken unentgeltlich zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt.
Erschließungsanlagen
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach Maßgabe dieser Satzung.
Feuerwehrgebühren
Den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren regelt diese Satzung.
Friedhofssatzung
Diese Friedhofssatzung gilt für die städtischen Bestattungseinrichtungen.
Goldene Stadtmedaille
Die Stadt Erding verleiht eine Goldene Stadtmedaille an Persönlichkeiten, die sich um das Gemeinwohl der Stadt besonders verdient gemacht haben, oder die durch besondere Leistungen auf geistigem, kulturellem, wirtschaftlichem, politischem und sozialem Gebiet das Ansehen der Stadt gemehrt haben.
Haushalt
Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erding folgende
- Haushaltssatzung
Hebesätze
Die Satzung legt die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer fest.
Herbstfest
Die Herbstfestsatzung definiert das Volksfest als regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung.
Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung.
Jahrmärkte
Die Daten und Orte der Jahrmärkte im Stadtgebiet werden in der Jahrmarktsatzung bestimmt.
Jugendparlament
Das Jugendparlament soll die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Erding vertreten und den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, unterstützen.
Kindergärten
Die Stadt Erding betreibt als Kindertageseinrichtung den Kindergarten St. Antonius als öffentliche Einrichtung im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung.
Kinderspielplätze
Die Satzung regelt die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung privater Kinderspielplätze im Sinne der Bayerischen Bauordnung. Sie sind bei der Errichtung von Gebäuden bzw. der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäuden zu solchen mit mehr als drei Wohnungen nachzuweisen.
Museum Erding
Das Museum Erding ist eine Kultureinrichtung der Stadt. Es dient der Heimatpflege und Bildung der Bevölkerung. Seine Aufgabe ist es, Kulturgut aus der Region und insbesondere der Stadt Erding zu sammeln, zu bewahren, zu erforschen und zu präsentieren.
Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Die Satzung regelt die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, die nicht vorwiegend dem Verkehr dient, sondern über den Gemeingebrauch hinausgeht. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Sondernutzung, die der Erlaubnis der Stadt Erding bedarf.
Sporthallen
- Satzung über die Benutzung der Sporthallen der Großen Kreisstadt Erding (Sporthallenbenutzungssatzung)
- Satzung über die Benutzung des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark (Kunstrasenbenutzungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthallen der Großen Kreisstadt Erding und des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark (Sportanlagen-Gebührensatzung)
Die Satzungen gelten für die Nutzung von allen im Eigentum der Stadt Erding befindlichen Sporthallen und des Kunstrasenplatzes im Gerd-Vogt-Sportpark zum Zwecke des Schulsports, außerschulischen Sports durch Sportvereine/Sportgruppen und Nutzung durch Dritte. Außerdem regelt sie die für die Nutzung zu entrichtenden Gebühren.
Stellplätze
Die Satzung regelt die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen im Stadtgebiet.
Unterkunftsanlagen — Gebührensatzung
Die Stadt Erding erlässt auf Grund Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBL S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBL S. 638), folgende Unterkunftsanlagengebührensatzungen für die Benutzung folgender Obdachlosenunterkünfte und Einfachstwohnungen:
Verkaufsoffene Sonntage
Die Satzung legt fest, an welchen Sonntagen im Jahr und in welchen Teilen des Stadtgebiets Geschäfte geöffnet haben dürfen.
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere Warenarten feilbietet.