Amtliche Bekanntmachungen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 255
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 255 für das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Altenerding" beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses östlich der Münchener Straße, nördlich der Herzogstandstraße und westlich der Bahntrasse (S2 Petershausen/Altomünster - Erding) zu ermöglichen.
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des BP 255
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 255 für das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Altenerding" beschlossen. Für die Stadt Erding liegt in der Fassung vom 3. März 2020 ein mit der Bekanntmachung am 17. März 2020 wirksamer Flächennutzungsplan vor. Dieser stellt innerhalb des Geltungsbereichs Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage", vorhandene überörtliche Hauptverkehrsstraßen, vorhandene wichtige örtliche Straßen, wichtige Fuß- und Radwegverbindungen sowie zu erhaltende Bäume dar. Als planungsrechtliche Grundlage wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 255 für das Gebiet „Neues Feuerwehrhaus Altenerding" die Änderung Nr. 7a des Flächennutzungsplans der Stadt Erding durchgeführt und die bisher dargestellten Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr" geändert.