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Stadt Erding
Landshuter Straße 1
85435 Erding
Tel.: 0 81 22 / 40 8-0
Fax. 0 81 22 / 40 8-5 00
stadtverwaltung@erding.de

Stadtwerke Erding
Am Gries 21
85435 Erding
Tel.: 0 81 22 / 40 7-0
Fax. 0 81 22 / 40 7-1 07
info@stadtwerke-erding.de
www.stadtwerke-erding.de

 

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Passangelegenheiten

Hinweise zu Personalausweisen

Gültigkeit des Dokuments

  • 10 Jahre Gültigkeit für Personalausweise, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden
  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Kosten: 22,80 Euro (bis 24 Jahre), 28.80 Euro (ab 24 Jahre) 

 

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?  
  • alter Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Reisepass und Geburtsurkunde
  • neues Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)

Hinweise zu Reisepässen

Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Seit 1. November 2007 werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde aufgenommen.

 

Gültigkeit des Dokuments  
  • 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden
  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

 

Kosten
  • 59 Euro für Pässe (ab 24 Jahren)
  • 37,50 Euro (unter 24 Jahren)

 

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
  • alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) und Geburtsurkunde
  • neues Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards, siehe auch Fotomustertafel unter www.ePass.de)

 

Hier die wichtigsten Anforderungen an ein biometrietaugliches Foto
  • Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein
  • Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Fotomustertafel und Passbildschablone entsprechen
  • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, sowie in etwa gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen
  • Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein  

Weitere Reisehinweise

Informationen zur Beantragung eines Kinderreisepasses

  • Die Ausstellung bzw. die Verlängerung eines Kinderausweises bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes oder die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigten Sorgerechtserklärungen vorzulegen
  • Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor. Bei ledigen Kindern ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich
  • neues Lichtbild erforderlich (Voraussetzungen siehe oben)
  • Gültigkeit: 6 Jahre, Verlängerung möglich bis 12 Jahre
  • Kinder ab 10 Jahren müssen mit zur Beantragung kommen, da eine Unterschrift erforderlich ist
  • Bearbeitungszeit und Gebühr: Neuausstellung 13 Euro, Verlängerung bzw. Bildnachtrag 6 Euro 

 

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