Hauslärmverordnung
Mit der Verordnung sollen die Bürger vor unnötigen Störungen geschützt werden.
Die Bestimmungen im Detail
Hundeanleinverordnung
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des bebauten Bereiches der Stadt Erding und im Zusammenhang bebauten Ortsteile ständig an der Leine zu führen.
Die Regelungen im Detail
Öffentliche Anschläge
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plaktanschlagtafeln angebracht werden.
Die Regelungen im Detail
Parkgebührenverordnung
In dieser Verordnung ist unter anderem die Höhe der Parkgebühren niedergelegt.
Die Verordnung im Wortlaut
Sperrzeitverordnung
Die Sperrzeit für den Gaststättenbetrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Flächen im Freien wie Wirtschaftsgärten und Terrassen wird durch die Verordnung auf 23 Uhr bis 6 Uhr festgesetzt.
Die Verordnung im Wortlaut
Straßenreinigung
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Erding.
Die Verordnung im Wortlaut
Taubenfütterungsverbot
Stadttauben dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.
Die Verordnung im Wortlaut
Verkaufsoffene Sonntage
Die Verordnung bestimmt die Daten der vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr im Stadtgebiet.
Die Verordnung im Wortlaut